Kosten der Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Hausmeisterbetreuung trägt in der Regel die Mieter. Diese Kosten können in der jährlichen Nebenkostenabrechnung weiterberechnet werden.
Reparaturkosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft.
Kosten der Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Hausmeisterbetreuung trägt in der Regel die Mieter. Diese Kosten können in der jährlichen Nebenkostenabrechnung weiterberechnet werden.
Reparaturkosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft.