WINTERDIENST

Wir übernehmen diese Arbeiten gerne für Sie.

KONTAKT

Sie als Grundstückseigentümer sind laut Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 13. Dezember 1991 zuständig für die Winterwartung der Grundstücksflächen Ihres Objektes. Diese Arbeiten können Sie vertraglich abtreten.

Die Flächen müssen von Schnee geräumt werden und bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Materialien wie Granulat gestreut werden. Die Gehwege müssen in einer Breite von 1 Meter freigehalten werden.

Unsere Winterdienstbereitschaft und die damit verbundene interne Organisation garantiert, dass der Schnee oder Glätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt wird. An Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Hausmeisterservice Gugolya

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