In der Regel entstehen keine weiteren Kosten. Sollten Sie Sonderarbeiten beauftragt haben, wird Ihnen vorab ein Angebot erstellt.

Die Kosten für Maschinen die bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen von uns benötigt werden sind bereits in der Vergütung enthalten. Ebenfalls sind die Reinigungsmaterialien für die Treppenhausreinigung bereits in der Vergütung integriert.

Lediglich Materialkosten wie Streugut, Leuchtmittel usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese Abrechnung erfolgt je nach Größe des Verbrauchs einmal im Quartal oder einmal im Jahr.